1. Urheberrecht
Die Reproduktion aller dem Reprografie-Betrieb übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.
2. Haftung für nicht abgeholte Originale
Für Originale, die nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
3. Haftung und Versicherung von Datenträgern
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind.
Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CAD-Programme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Originalprogramme des Herstellers akzeptiert.
Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung des Lieferbetriebes, welche durch fehlerhafte oder mit Computer-Viren behaftete Programme entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
4. Lieferung nach auswärts
Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto werden gesondert verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.
5. Mängelrüge
Reklamationen können nur innerhalb von zwei Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.
6. Lieferzeit
Der Reprografie-Betrieb ist bemüht, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Die angegebenen Lieferfristen sind jedoch unverbindlich.
Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks usw. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
7. Zwischenoriginale
Die vom Reprografie-Betrieb erstellten Zwischenoriginale (z.B. Fotol-Clichés) sind sowohl hinsichtlich des Materials als auch der unzertrennlich damit verbundenen Arbeiten unser Eigentum.
Bei verlangter Auslieferung entwickelter Fotol-Clichés werden diese zum Lichtpaus-Preis verrechnet, andernfalls vernichtet.
8. Vom Kunden geliefertes Material
Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies der Drucker vorschreibt.
Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens ein Exemplar mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können.
Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir zum vornherein jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für geliefertes Material auf die Druckpreise kann nicht gewährt werden.
9. Rechnungsstellung
a) Für regelmässige Kunden Monatsrechnung
b) Für Passanten Barbezahlung
Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle dem Reprografie-Betrieb gegenüber haftbar, auch wenn die Kopien in seinem Auftrag an Dritte verrechnet werden müssen.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei Dritten eine Bestätigung für die Übernahme der Haftung für die erteilten Aufträge und die Übernahme der Zahlungsverpflichtung einzuholen.
10. Zahlungsbedingungen
a) Für Passanten und unbekannte Besteller gegen bar
b) Die Rechnungen sind zahlbar netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum
11. Tarifpreise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Preis- und Textanpassungen infolge technischer Änderungen bleiben vorbehalten.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Reprografie-Betriebes.
© VSR Verband Schweizerischer Reprografie-Betriebe Sektion Zürich